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Neuerungen VDA Band 2: Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Kacheln mit Symbolen von Pfeil, To do-Liste, Computer, drei Personen und Stift. Im Hintergrund sitzt Man an einem Laptop

Die Automobilindustrie ist geprägt von immer kürzeren Entwicklungszeiten bei einer höheren Produktvielfalt. Eine intensive Abstimmung zwischen Kunden und Lieferanten ist daher von großer Bedeutung. Bei der zunehmenden Komplexität industrieller Anforderungen muss eine störungsfreie Belieferung in vereinbarter Qualität und zum geplanten Zeitpunkt als auch in geforderter Stückzahl sichergestellt werden. Dafür wird die Kommunikation zwischen Kunde und Lieferant durch eine standardisierte Nachweisführung entlang der gesamten Supply Chain und im Rahmen der Produktionsprozesse- und Produktfreigabe-Verfahren (PPF-Verfahren) dokumentiert.

Für diese Qualitätssicherung hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) im VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen – Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)“ die zugehörigen Verfahren über die gesamte Lieferkette hinweg vertragsrechtlich gültig beschrieben.

In diesem Blogartikel zeigen wir Ihnen, was sich mit der sechsten Ausgabe des VDA Band 2 geändert hat und wie Sie diese Neuerungen softwarebasiert einfach einhalten und umsetzten können.

Neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Was hat sich geändert?

Im April 2020 erschien die sechste Ausgabe des VDA Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“, die die kundenspezifischen Anforderungen der Automobilhersteller und ihrer Lieferanten sicherstellen soll. Ziel der Neuausgabe ist es, die gemeinsame Arbeit aller im PPF-Verfahren Beteiligten bestmöglich zu optimieren. Dafür erfolgte eine Anpassung der nötigen Anforderungen und des PPF-Verfahrens selbst.

Die sechste Ausgabe des VDA Band 2 enthält die folgenden grundlegenden Änderungen bzw. Neuerungen:

  • Abstimmung zum PPF Verfahren
  • Entfall der Vorlagestufen
  • Änderung der Freigabestufen
  • Einbindung von Software
  • Annährung der Nachweisführung an PPAP

Höhere Qualitätssicherung und mehr Kundenbezug

Ein hauptsächlicher Unterschied der neuen VDA Ausgabe besteht in der Auflösung der Vorlagestufen: Dadurch soll mehr Kundenbezug hergestellt werden, indem besser auf individuelle Kundenwünsche und die Vielseitigkeit der immer komplexer werdenden Produktpalette eingegangen wird.

Die zugehörigen Nachweise sollen Lieferanten über optimierte Abstimmungsverfahren der PPF dokumentieren, indem Zustand und Verfügbarkeit von projektspezifischen Musterteilen inkl. Dokumente aufgezeigt werden müssen.

Umfangreichere Neuerungen gibt es hinsichtlich des PPF-Verfahrens.

Neuerungen der Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)

In dem PPF-Verfahren sollen die gesetzlich-behördlichen Anforderungen an Produktionsprozesse und an das Produkt geprüft werden. Nur durch die Bedienung dieser Anforderungen können Spezifikationen erfüllt werden, ohne die das Endprodukt weder Freigabe noch Zulassung erhält.

Innerhalb des PPF-Verfahrens werden die Informationen über die Vereinbarungen bezüglich Umfang, Terminen und Inhalt des Produktionsprozess- und Produktfreigabe- Verfahrens zwischen Lieferanten und Kunden vereinbart. Der intensive Austausch zwischen den Beteiligten soll dabei von Anfang an sicherstellen, dass sämtliche Kundenwünsche und -anforderungen qualitativ umgesetzt werden.

Einer der wichtigsten Schritte hinter dieser qualitätssichernden Anforderung ist der Erstmusterprüfbericht.

Verpflichtender Erstmusterprüfbericht (EMPB) nach VDA

Jeder Bemusterung geht ein Bemusterungsabstimmungsgespräch voraus. Das ist zwar nicht neu, aber mit der Revision des VDA Bands ist es nun zur Pflicht geworden: Umfang, Inhalte und Zeitplan müssen vorab vereinbart werden. Die Details zur Durchführung des PPF Verfahrens und die Dokumentation werden in der Anlage 4 der Richtlinie beschrieben.

1. Deckblatt zum PPF-Bericht

Der Erstmusterprüfbericht besteht aus Deckblattinformationen, die den Umfang und den Grund der Bemusterung sowie Angaben zur Organisation, zu den Mustern und zum Kunden beinhalten. Die Organisation bestätigt mit Angaben zum Bearbeiter, Datum, Unterschrift, dass das PPF-Verfahren nach den Vorgaben durchgeführt wurde.

Die Entscheidung des Kunden, ob die Muster als kundentauglich/serientauglich, oder nicht kundentauglich/nicht serientauglich eingestuft wurden sowie der Stand des PPF-Verfahrens werden mit Angaben zum Bearbeiter, Datum, Unterschrift hinterlegt. Bei der Nicht-Serientauglichkeit muss ein neues PPF-Verfahren durchgeführt werden. Bei Serientauglichkeit kann das PPF-Verfahren zum Kunden abgeschlossen werden oder eine Aktualisierung erforderlich sein.

2. Erweiterung der PPF Bewertung

Die PPF-Bewertung wurde um die fest definierte Liste der Nachweise erweitert: Die Richtlinie gibt vor, bei welchen Nachweisen die Vorlage erforderlich ist. Der Kunde kann jedoch weitere Nachweise als erforderlich kennzeichnen. Dabei muss der Lieferant jeweils angeben, ob die Anforderung vollständig oder teilweise erfüllt wird und kann Nachweisdokumente und eine Bemerkung ergänzen.

In der Abstimmung zum PPF-Verfahren kann eine Teilebündelung festgelegt werden. Die Liste der betreffenden Teile wird im Rahmen der PPF-Bewertung aufgeführt.

Für bestimmte Kapitel soll die Organisation/der Lieferant eine Gesamtbewertung abgeben:

  • PPF-Deckblatt/PPF-Bewertung
  • Nachweise zum Produkt
  • Nachweise zum Produktionsprozess und generelle Nachweise
  • Nachweise zur Software

Diese Gesamtbewertung beinhaltet, ob die Anforderungen vollständig oder teilweise erfüllt sind und ob das PPF-Verfahren zum Kunden abgeschlossen werden kann, ob eine aktualisierte PPF-Dokumentation oder sogar ein neues PPF-Verfahren erforderlich ist. Ergänzt wird dies um eine Risikobewertung: Die Gesamtbewertung führt im Anschluss zu einer Empfehlung (kundentauglich/serientauglich oder nicht kundentauglich/nicht serientauglich) durch die Organisation/den Lieferanten.

Am Ende der PPF-Bewertung erfolgt der Kundenentscheid: Dies kann auch auf der Ebene der Nachweise erfolgen und eine nachfolgende Forderung vorzulegender Dokumente, die Akzeptanz von Abweichungen oder Abweichgenehmigungen beinhalten.

3. Produktbezogene Nachweise

Die Produktbezogene Nachweise orientieren sich an dem früheren „Messbericht“ und beziehen sich auf die Liste der Nachweise (Ordnungsnummer 3).

4. Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise

Die Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise beinhalten die Liste der Nachweisdokumente und beziehen sich auf die Ordnungsnummer 2, 4 und 5.

Bei all den Änderungen des PPF-Verfahrens stellt sich die Frage: Was bleibt gleich?

Gleichbleibender Auslöser des PPF Verfahrens

Weiterhin gleichbleibend im VDA Prozess ist die Auslösematrix des PPF-Verfahrens: Diese dient nach wie vor zur Beschreibung der möglichen vorzunehmenden Änderungen im Produktionsprozess und am Produkt selbst, und welche dieser Handlungen mit dem Kunden abzusprechen sind.

Der VDA Band 2 hat das Ziel, Prozesse zu optimieren Kundenwünsche besser zu bedienen und Verfahren zu vereinfachen. Dies wird dadurch erreicht, dass die Nachweisdokumente detaillierter und strukturierter erfasst werden.

Mit der richtigen Software kann das problemlos gelöst werden.

Qualitätssicherung nach VDA Band 2 einfach umsetzen mit CAQ-Software

Die sehr umfangreiche PPF-Dokumentation lässt sich softwaregestützt einfach und übersichtlich handhaben. Gute CAQ-Systeme bieten die komfortable Bearbeitung des gesamten Vorgangs sowie den digitalen Austausch zwischen Lieferanten und Kunde zu allen nötigen Dokumentationen und Berichten:

  • Die Teilezeichnung ist integriert und interagiert mit den Merkmalen.
  • Vorhandene Dokumente lassen sich mit den Nachweisen verknüpfen.
  • Durch die Versionierung lassen sich die unterschiedlichen Stände der Bemusterung jederzeit nachvollziehen.
  • Einzelne Aufgaben können zu den PPF-Verfahren bzw. zu Merkmalen definiert werden und im einem zentralen Maßnahmenmanagement verfolgt werden.

Nach der einmaligen Erfassung der Daten können alle geforderten Berichte auf Knopfdruck erzeugt werden. Das mehrmalige Erfassen oder Übertragen von Daten entfällt.

Neue Berichte:

  • Deckblatt zum PPF-Bericht
  • PPF-Bewertung
  • Produktbezogene Nachweise
  • Produktionsprozessbezogene und generelle Nachweise

Anstehende Bemusterungen, Termine, Entscheide können über Auswertungen auch grafisch einfach visualisiert werden!

Fazit

Die sechste Ausgabe des VDA Band 2 reagiert mit seinen Neuerungen auf die nunmehr steigenden Kundenbedürfnisse und der damit einhergehenden Komplexität von Produkten. Als Maßnahme zur Qualitätssicherung sollen vor allem die Schnittstellen entlang der Supply Chain optimiert werden: Die Feinabstimmung und Kommunikation zwischen Kunden und Lieferanten. Anforderungen wurden erweitert und verpflichtende Dokumentationen eingeführt, die die Einhaltung aller qualitätssichernden Maßnahmen sicherstellt.

Mit softwaregestütztem Qualitätsmanagement wie der CAQ Software kann durch optimale Integration und Umsetzung der Neuerungen der digitale Austausch zwischen Lieferant und Kunde bestmöglich gewährleistet, überblickt und dokumentiert werden.

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